Beauftragte (None) Stahlenschutzbeauftragter
- Laufende Nr
- 668
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Stahlenschutzbeauftragter
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Der Strahlenschutzbeauftragte hat insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen, Schutzvorrichtungen, Geräte und Schutzausrüstungen für Personen,durch geignete Regelungen des Betriebsablaufs dafür zu sorgen, dass die Strahlenschutzgrundsätze und Schutzvorschriften eingehalten werden, die Verbreitung radioaktiver Stoffe so gering wie möglich gehalten wird. Die Gefahr ihrer Aufnahme in den menschlichen Körper ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
BBG
Die Aufgabe erfordert einen Hochschulabschlussin Chemie, Physik oder eine Ingenieurausbildung. Es liegt im Ermessen der Behörde als Einzelfallregelung als Grundvoraussetzung eine Techniker oder Meisterausbildung in einem der Anlage zuzurechnenden Fachgebiet o.a. Berufsgruppen zu akzeptieren