Aufgaben Datenbank

Beauftragte (None) Stahlenschutzbeauftragter

Laufende Nr
668
SYS_1
SYS_2
SYS_3
SYS_4
Beauftragte
ORGEINHEIT
UNB
AUFGFAM
ERAAA
Stahlenschutzbeauftragter
Tarifgebiet
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Der Strahlenschutzbeauftragte hat insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen, Schutzvorrichtungen, Geräte und Schutzausrüstungen für Personen,durch geignete Regelungen des Betriebsablaufs dafür zu sorgen, dass die Strahlenschutzgrundsätze und Schutzvorschriften eingehalten werden, die Verbreitung radioaktiver Stoffe so gering wie möglich gehalten wird. Die Gefahr ihrer Aufnahme in den menschlichen Körper ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

BBG

Die Aufgabe erfordert einen Hochschulabschlussin Chemie, Physik oder eine Ingenieurausbildung. Es liegt im Ermessen der Behörde als Einzelfallregelung als Grundvoraussetzung eine Techniker oder Meisterausbildung in einem der Anlage zuzurechnenden Fachgebiet o.a. Berufsgruppen zu akzeptieren